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(Zwischen 1188 - 1200)

Boleslaw der Lange und sein Sohn Heinrich I. erbitten sich von Bischof Wichmann das Recht von Magdeburg und eine Erklärung der darin gebrauch ten fremden Worte.

Diese Anführung Sutorius', Geschichte von Löwenberg II. 323. Anm. 15 findet in der betreffenden Urkunde (Tzsch. u. Stenzel 266) doch nicht ganz ihre Bestätigung. Die dort und darnach in Labands Magdebg. Rechtsquellen S. 1. abgedruckte Urkunde enthält das Privileg, welches Bischof Wichmann im Jahre 1188 den Magdeburgern ertheilte. Wenn dies nach Schlesien und zwar nach Goldberg gekommen, ist ungewiss, doch stimme ich mit Stenzel a. a. O. überein, dass das jetzt im P.-A. (Goldberg 1.) aufbewahrte Original noch die Schriftzüge des XII. Jahrhunderts aufweist.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.